Impressum

Agrargenossenschaft See eG
Ernst-Thälmann-Straße 29
02906 Niesky OT See

Telefon: 03588/205675
Telefax: 03588/259239
E-Mail: info@agrar-see.de
Internet: www.agrar-see.de

Amtsgericht Dresden GenR Nr. 262
Vorstand: Andreas Graf (Vorsitzender), Tobias Kärber
Aufsichtsratsvorsitzende: Diana Schade

Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main.

Quelle für Info-Tafel-BGA: Next Kraftwerke GmbH
Quelle für Fotos: Foto Garack Niesky, André Schulze

Publizitätspflichten Förderung

 

 

Anschaffung eines selbstfahrenden Futtermischwagens zur effizienten Fütterung der Rinder sowie Sanierung des Laufgangbelags in Stallbauten mit Rillengummiboden zur Emissionsminderung.

 

 

Kofinanziert von der Europäischen Union

 

 

Eröffnung eines Hofladens zur Direktvermarktung der eigenen landwirtschaftlichen Produkte.

 

 

Kofinanziert von der Europäischen Union

 

 

Im EIP-AGRI-Projekt wird der Lavendelanbau in der Oberlausitz unter verschiedenen Bedingungen erprobt.

 

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.

Folgende Vorhaben auf Acker- und Grünland führen wir durch: AL4; AL 5d; AL 6b; AL 7; GL 1a; GL 2b,d,f,g; GL 5a,b,c

 

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.4 Zwischenfrüchte" konnte durch eine optimale Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen beigetragen werden. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland" konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.6 naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung" konnte die Erhaltung und Entwicklung der massiv gefährdeten Ackerwildkrautflora bewirkt werden. Des Weiteren konnte zur Sicherung der Biologischen Vielfalt sowie Schaffung von Brut- und Nahrungslebensräumen zu schützender Vögel der Feldflur beigetragen werden.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.7 überwinternde Stoppel" konnte eine Verbesserung des Nahrungsangebots für Vogelarten von Spätsommer bis Winter auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen erreicht werden. Somit wurde ein Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt geleistet.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung" konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis" konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

 

 

Neubau Fahrsiloanlage in der Milchviehanlage Kosel

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

 

 

Neubau Melkstand in der Milchviehanlage Kosel zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

 

 

Neubau Wasserversorgung in der Milchviehanlage Kosel

Digitalisierung von Geschäftsprozessen: Einrichtung einer VPN-Verbindung und digitale Flächenvermessung

 

 

 

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

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